Sonderzweige
Ausstellungsversicherung
Versichert gelten neben dem Aufenthalt während der Ausstellung auch Transporte zu einer Ausstellung sowie der Rücktransport und damit verbundene Lagerungen. Versicherbare Sachen sind
Ausstellungsgüter aller Art, auch Kunstgegenstände (vgl. Kunstgegenstandversicherung) mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen, nebst Stand und Standausrüstung.
Reisegepäckversicherung
Während der versicherten Reise gilt das Reisegepäck des Versicherungsnehmers bzw. der mitreisenden Angehörigen versichert. Hierzu zählen insbesondere Kleidung, Reiseutensilien, Schmuck, Reiseandenken
uvm.
Musikinstrumentenversicherung
Im Rahmen einer Allgefahrendeckung können näher bezeichnete Musikinstrumente zu Hause, auf Reisen und während der Benutzung versichert werden.
Valorenversicherung
Versichert gelten Wertgegenstände (z.B. Bargeld, geldwerte Papiere und Dokumente, Edelmetalle, Juwelierwaren) während der Beförderung mit Frachtführern oder Begleitpersonen. Versicherungsschutz
besteht gegen Transport- und Lagergefahren.
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