Waren- bzw. Güterversicherung
Im Rahmen einer Waren- oder Güterversicherung besteht Versicherungsschutz für Güter aller Art
während der Dauer der Beförderung weltweit. Die Versicherung umfasst die reinen Transportvorgänge mit allen, auch wechselnden, Transportmitteln inklusive notwendiger Umladungen und transportbedingter
Zwischenlagerungen.
Werkverkehrsversicherung (Handels- und Produktionsfirmen)
Versicherbar sind Güter von Groß-, Einzelhandels-, Handwerks- und Fabrikationsbetrieben, die mit eigenen Kraftfahrzeugen und Anhängern für eigene Zwecke befördert werden.
Die beförderten Güter müssen im Eigentum des Unternehmens oder von Ihm gekauft, verkauft, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
Autoinhaltsversicherung (z.B. Installationsbetriebe etc.)
Versichert werden Güter jeder Art während der Beförderung mit eigenen, gemieteten oder geleasten Kraftfahrzeugen zu Kunden, Betriebsstellen, Werkstätten, Baustellen oder zu sonstigen Abhol- und
Auslieferungsorten Deutschlands.
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